Ehevertrag Klare Regelungen für den Fall der Fälle – individuell, ausgewogen und rechtssicher gestaltet.
Vermögen absichern
Warum ein Ehevertrag?
Kaum jemand geht in die Ehe mit dem Ziel, sich zu trennen. Viele machen sich aber Gedanken, was mit dem (eigenen/gemeinsam erwirtschafteten/geerbten) Vermögen im Falle einer Scheidung passiert. Trifft man keine Regelung, folgt die Aufteilung grundsätzlich dem Prinzip der Billigkeit (= ein Gericht entscheidet – aber mit zahlreichen Ausnahmen; so sind zB Unternehmen im Wesentlichen von der Aufteilung ausgenommen). Im Ehevertrag können die (zukünftigen) Ehegatten festlegen, wer was bekommen soll.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Ehevertrag
Ob vor oder während aufrechter Ehe, ob Vermögensaufteilung, Unterhalt oder Regelungen für gemeinsame Kinder – hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Ehevertrag.
Unsere Leistungen
Ihr Ehevertrag mit RHE Rechtsanwälte
Wir beraten Sie gerne dazu, ob ein Ehevertrag in Ihrer Situation einen Sinn ergibt. Sollte das der Fall sein, errichten wir den Vertrag für Sie und schaffen damit eine vertragliche Richtlinie für den „worst case“ einer Trennung.
Vereinbaren Sie unverbindlich ein Erstgespräch – wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück: